Fragen und Antworten

Viele Fragen und viele Antworten:
Hier finden Sie fast alles, was Sie wissen sollten:

Komparsen und Statisten - was genau ist ihre Aufgabe?

Komparsen und Statisten sind die Leute im Film, die die Szene im Café bevölkern, die bei einer Schießerei über die Straße flüchten, die im Kino rund um die Hauptdarsteller sitzen. Ob im Schwimmbad, im Krankenhaus, bei Gericht - der Film braucht viele Menschen für Massenszenen, Menschenmengen etc. Die Aufgaben bestehen dann im Kaffee trinken, Hochzeit feiern, Kinderwagen schieben, auf Parkbänken sitzen und vieles mehr. Statisten und Komparsen haben keinen Text. Am Set verhalten sie sich stumm, damit sie die Aufnahmen mit den Darstellern nicht stören.

Wobei kleine Textpassagen natürlich auch die Ausnahme bilden: z. B. am Fahrkarten-Schalter eine Fahrkarte kaufen.

Eine Grundvoraussetzung ist Geduld, Geduld, Geduld. Ihre Hauptaufgabe heißt warten, bis dann die Warterei endlich mit ein paar Minuten Action vor der Kamera belohnt wird.

Es sollte Ihnen hauptsächlich um die Erfahrung am Set und den Spaß bei der Arbeit gehen. Denn reich und berühmt wird man als Komparse nun mal nicht. Seinen Lebensunterhalt kann man damit eher selten verdienen.

Wie werde ich Komparse?

Indem Sie sich bei uns registrieren. Die Angebote erhalten Sie per E-Mail, auf die Sie sich dann bewerben können.
Hier geht es zur Online-Registrierung.

Kostet die Anmeldung etwas?

Für Anmeldung und Vermittlung entstehen keine Kosten.

Ich bin noch unter 18. Kann ich mich auch bewerben?

Vorerst bieten wir noch keine Kinder bzw. Jugendliche als Komparsen an. Das wird sich in Zukunft ändern. Also immer mal wieder auf unserer Website nachschauen. Mindestalter für die Aufnahme in der Datenbank ist 18!

Wann und wie oft werde ich als Komparse vermittelt?

Das hängt natürlich von der Auftragslage, den Anfragen und Ihrer Verfügbarkeit ab. Wenn wir nur Männer mit Bierbauch suchen, haben in diesem Fall die Frauen leider den Kürzeren gezogen. Man kann es nun mal nicht sagen. Wir können nichts versprechen und wenig vorhersehen.

Muss ich weit fahren? Was ist mit Fahrtkosten?

Momentan vermitteln wir hauptsächlich für das Rhein-Main-Gebiet und nehmen auch nur Komparsen aus diesem Großraum auf. Weite Strecken sind eher die Ausnahme. Fahrtkosten werden nicht bezahlt. Bei Ausnahmen wird dies ausdrücklich erwähnt.

Und wenn ich noch bei anderen Agenturen bin?

Das ist natürlich kein Problem und durchaus üblich.

Wie erfahre ich denn von den Anfragen?

Wenn Ihr Profil auf die Anforderung passt, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Sie beantworten uns dann diese mit "Ja, ich kann an dem Termin" oder "Nein, bin nicht verfügbar". Daraufhin machen wir dem Kunden die Vorschläge. Wenn Sie ausgewählt werden, erhalten Sie die Jobinfo mit Termin, Drehort, Uhrzeiten, Kleidungswünschen etc. Das ist für Sie dann der offizielle Auftrag.

Was verdienen Komparsen?

Branchenüblich sind 10 Stunden Drehzeit und eine Gage von 40 - 70 € je nach Produktion und Aufwand. Die Gagen können je nach Anforderung in speziellen Fällen (also mit etwas Text oder man ist länger im Bild) 250 € und mehr betragen. Spesen und Fahrtkosten werden nicht bezahlt.

Bekomme ich meine Gage gleich vor Ort?

Manchmal ja, manchmal wird diese überwiesen. Auch Komparsen müssen angemeldet und versichert sein. Deshalb halten Sie bitte immer Ihre Sozialversicherungsnummer parat und den Namen der Krankenkasse. Wichtig für Studenten, Selbstständige, Freiberufler, Rentner unter 65 Jahren oder Auszubildende: Oft brauchen Sie einen Nachweis für diesen Status - also Ausweis, Bescheinigung, Gewerbeschein mitbringen. Packen Sie am besten immer eine Kopie ein. So sind Sie auf der sicheren Seite. Als Komparse erhalten Sie evtl. einen Gagenschein. Das ist ein Arbeitsvertrag, d. h. die Angaben müssen wahr sein. Sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit. Ohne Arbeitsgenehmigung einen Job annehmen oder ein verschwiegener Bezug von Arbeitslosengeld kann ziemlichen Ärger geben.

Was muss ich als "nichtdeutscher" Staatsbürger beachten?

Staatsbürger der neuen EU-Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn und Zypern sowie aller nicht EU-Länder benötigen zwingend eine gültige Arbeitserlaubnis! Staatsbürger der alten EU-Länder müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

 

Vermittlungsvereinbarungen

Diese bestätigen Sie uns mit dem Absenden der Online-Bewerbung. Die Einzelheiten finden Sie hier:
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Verhalten am Set

Die Verhaltensregeln finden Sie hier:
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